Ausnahmsweise weist nicht nur ein deutscher Verleihtitel Bezüge auf, die gar nicht eingehalten werden, sondern bereits der Originaltitel. Dracula ist in diesem Film komplett abwesend, die Bräute gehören dem Baron Meinster, sonst niemandem. Dafür handelt es sich – zwei Jahre nach HORROR OF DRACULA (siehe Kapitel 12) – um den zweiten Film mit dem von…